Was genau ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmende auf berufliche und politische Weiterbildung. Diese Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt und man wird dafür von seinem Arbeitgebenden freigestellt. Eine Lohnfortzahlung ist dabei gewährleistet.
In der Regel hat man als Arbeitnehmerin bzw. als Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. In den meisten Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zusammenzulegen und somit in einem Jahr zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.
Sprachreise als Bildungsurlaub
Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung sind gute bis sehr gute Fremdsprachenkenntnisse immens wichtig. Im heutigen Berufsalltag muss Englisch oft verhandlungssicher beherrscht werden. Ideal wäre es zudem, wenn noch gute Kenntnisse der spanischen oder französischen Sprache vorhanden sind. Kenntnis jeder weiteren Fremdsprache ist natürlich ein Plus.
Eine Sprachreise stellt also eine ideale Wahl für Bildungsurlaub dar. Und die gute Nachricht ist: Die klassische Sprachreise im Ausland kann in den meisten Fällen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Zu beachten ist, dass der besuchte Sprachkurs den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes entspricht. In der Regel besagen diese, dass mindestens ein Intensiv- oder Geschäftskurs besucht werden muss.
Die genauen Bestimmungen für Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nähere Informationen zu deinem Bundesland findest du in der Übersicht weiter unten.
Übrigens, selbst wenn du eine Sprachreise für mehrere Wochen buchst, kannst du einen Teil davon als Bildungsurlaub deklarieren.
Bildungsurlaub beantragen – Schritt für Schritt
- Suche den passenden Ort für deine Sprachreise und kläre ab, ob diese für den Bildungsurlaub in deinem Bundesland anerkannt ist.
- Besprich deine Pläne mit deinem Arbeitgebenden, denn dieser muss den Bildungsurlaub genehmigen. Ein prinzipielles Einverständnis vor Buchung einzuholen ist empfehlenswert. Gerne erstellen wir dir auch ein entsprechendes Angebot, dass du deinem Arbeitgebenden vorlegen kannst.
- Melde dich rechtzeitig für deinen favorisierten Sprachkurs an, denn die Ausstellung einer aktuellen Anerkennung kann je nach Bundesland einige Wochen in Anspruch nehmen. Vermerke auf dem Anmeldeformular unbedingt, dass du den Sprachkurs als Bildungsurlaub nutzen möchtest.
- Die Anmeldebestätigung für deine Sprachreise erhältst du direkt nach Buchung von uns. Die Anerkennung zum Bildungsurlaub auch. Sollte diese noch nicht vorliegen, kümmern wir uns darum, dass sie beantragt wird und reichen sie dir selbstverständlich schnellstmöglich nach.
Was kannst du von deinem Sprachkurs als Bildungsurlaub erwarten?
Wir möchten dich darüber informieren, dass die Sprachschulen keine gesonderten Kurse oder spezielle Gruppen für Bildungsurlaub zusammenstellen. Du wirst also nicht nur auf Teilnehmende treffen, die ebenfalls Bildungsurlaub machen. Vielmehr buchst du eine klassische Sprachreise und triffst vor Ort auf Teilnehmende aus aller Welt, die unterschiedliche Lernziele verfolgen.
Deine Sprachreise ermöglicht dir, deine Fremdsprachenkenntnisse innerhalb kürzester Zeit zu verbessern. Du wirst eine neue Kultur und Lebensweise kennenlernen. Zudem wirst du viele neue Bekanntschaften schließen und neue Erfahrungen sammeln. Eine Sprachreise wird dir nicht nur in Hinblick auf deine berufliche Zukunft bereichern, sondern auch für deine persönliche Entwicklung ein Gewinn sein.
Nähere Informationen zu Bildungsurlaub in deinem Bundesland:
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamte haben in Baden-Württemberg seit Sommer 2015 Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Die Anerkennung in Baden-Württemberg ist nicht wie in den meisten Bundesländern an die Sprachschule gebunden, sondern abhängig vom Bildungsträger. Für Baden-Württemberg liegt uns daher aktuell für keine Sprachschule eine Anerkennung vor. Bei Interesse sprich uns gerne an, damit wir dies im Einzelfall nochmals für dich prüfen können.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende ab 25 Jahren haben in Berlin bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Unter 25 Jahren stehen dir sogar zehn Tage pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist. Auszubildende können nur im Bereich politische Weiterbildung Bildungsurlaub beantragen. Eine Sprachreise ist in der Regel für Auszubildende im Rahmen von Bildungsurlaub nicht möglich.
Beantragung:
In Berlin muss für jeden Zeitraum, jeden Kurs und jede Schule ein neuer Antrag gestellt werden. Die benötigte Vorlaufzeit für eine Sprachreise als Bildungsurlaub beträgt daher etwa drei Monate. In einigen wenigen Fällen kann ein Schnellabruf gestartet werden. Die Dauer hierfür beträgt nur wenige Tage. Voraussetzung ist jedoch, dass die Sprachschule im selben Jahr für den gleichen Kurs schon einmal einen Antrag auf Anerkennung von Bildungsurlaub gestellt hat. Gerne prüfen wir dies für dich.
In Berlin kann jeder beliebige Sprachkurs als Bildungsurlaub genutzt werden, auch zum Beispiel ein Halbtagskurs.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Brandenburg haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum ein Jahr gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zehn Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Bremen haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden. Ist eine Sprachschule einer Sprachschulkette in einem bestimmten Land anerkannt, sind automatisch alle anderen Sprachschulen der gleichen Kette in diesem Land ebenfalls anerkannt. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine aktuelle Anerkennung verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Hamburg haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmende bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine aktuelle Anerkennung verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss. Anträge auf Anerkennung von Bildungsurlaub sind für Sprachschulen kostenpflichtig. Eventuell kann dir ein Teil der Beantragungskosten in Rechnung gestellt werden. Hierüber informieren wir dich jedoch vorab.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Hessen haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu zehn Tagen pro zwei Jahre zusammengefasst werden. Hierfür wird vorausgesetzt, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist. Voraussetzung, dass ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, sind die Gemeinnützigkeit der Sprachschule sowie 20% gesellschaftspolitischer Hintergrund. Da viele Sprachkurse diese Kriterien nicht erfüllen, liegt Sprachschulen in den seltensten Fällen eine Anerkennung vor. Arbeitgebende in Hessen sind daher aber auch oft bereit, die Anerkennung eines anderen Bundeslandes zu akzeptieren. Gerne informieren wir dich hierzu bei Interesse näher.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Mecklenburg-Vorpommern haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu zehn Tagen pro zwei Jahre zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für Mecklenburg-Vorpommern können nur Sprachkurse anerkannt werden, die mindestens aus 8 Lektionen á 45 Minuten am Tag bestehen. Viele Sprachkurse sind nicht ganz so intensiv. Sprich uns gerne an und wir prüfen für dich, welche Möglichkeiten es für Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern gibt.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Niedersachsen haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu zehn Tagen pro zwei Jahre zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für Niedersachsen können nur Sprachkurse anerkannt werden, die mindestens aus sechs Zeitstunden am Tag bestehen. Viele Sprachkurse sind nicht ganz so intensiv. Sprich uns gerne an und wir prüfen für dich, welche Möglichkeiten es für Bildungsurlaub in Niedersachsen gibt.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu zehn Tagen pro zwei Jahre zusammengefasst werden. Auszubildenden stehen während der gesamten Ausbildungszeit fünf Tage für politische Weiterbildung zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für Nordrhein-Westfalen können nur Sprachkurse anerkannt werden, deren Veranstaltungsort maximal 500 km von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt sind. Gerne prüfen wir für dich, auf welche europäischen Kursorte dies zutrifft und ob die Sprachschule über eine Anerkennung verfügt.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Rheinland-Pfalz haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte sowie Auszubildende im Saarland haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf sechs Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als zwölf Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist. Eine vollständige Bildungsfreistellung erfolgt jedoch nur für die ersten beiden Tage. Danach wird pro Tag nur noch ein halber Tag freigestellt.
Beantragung:
Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum unbegrenzt gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Sachsen-Anhalt haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dies kann alle zwei Jahre zu zehn Tagen zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in Schleswig Holstein haben bei fünf Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dies kann alle zwei Jahre zu zehn Tagen zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsnehmerin bzw. der Arbeitnehmer bereits mehr als sechs Monate beim Arbeitgebenden beschäftigt ist.
Beantragung:
Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.
Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens zwölf Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für dich, ob deine gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.
Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.
Anspruch:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Thüringen seit Sommer 2016 Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser kann auf Antrag auf das Folgejahr übertragen werden. Auszubildenden stehen drei Tage im Jahr zu. In Thüringen werden gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtliche Weiterbildungen anerkannt, daher werden viele Sprachkurse nicht anerkannt. Gerne fragen wir für dich vor Ort an, ob deine favorisierte Schule über eine Anerkennung verfügt.
Leider gibt es in Bayern und Sachsen noch kein Bildungsurlaubsgesetz.







