Reiserechtliche Hinweise

Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302

Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden mehr als eine Reiseleistung über Culture XL – Xplore & Learn GmbH buchen, gilt für Sie ab dem 01.07.2018 eine neue EU-Pauschalreise-Richtlinie. Hierunter fallen die Sprachferien-Programme (Sprachreisen für Schüler*innen von 10-16 Jahre und 40+, 50+ Kurse). Über die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinie möchten wir Sie daher durch folgende Formblätter informieren:

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuches

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Culture XL – Xplore & Learn GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem Verfügt das Unternehmen Culture XL – Xplore & Learn GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlung, und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz.*

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 (§651a)

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651c des Bürgerlichen Gesetzbuches

Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Buchungsbestätigung des Unternehmens Culture XL – Xplore & Learn GmbH einen weiteren Vertrag (der mindestens 25% des Gesamtpreises ausmacht) mit Culture XL oder einem Partner vor Ort schließen (zum Beispiel der Sprachschule), handelt es sich bei den von Culture XL – Xplore & Learn GmbH und dem Partner vor Ort zu erbringenden Leistungen um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Culture XL – Xplore & Learn GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem Verfügt das Unternehmen Culture XL – Xplore & Learn GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlung, und falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz.*

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 (§651c)

 

Buchung einer einzelnen Reiseleistung

Sollten Sie lediglich eine einzelne Reiseleistung über Culture XL – Xplore & Learn GmbH buchen und keine weitere Reiseleistung, die mindestens 25% des Gesamtreisepreises beträgt, innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer ersten Buchung über Culture XL oder eine Partnerorganisation vor Ort nachbuchen, handelt es sich hierbei um keine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

 

 

*Die Reisenden können diesen Kundengeldabsicherer (R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0800 533-1112, Fax: 0611 533-4500, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Culture XL – Xplore & Learn verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

DE:  www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

AT: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859&FassungVom=2018-07-01

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