Auslands-BAföG für Austauschschülerinnen und Austauschschüler

Auslands-BAföG ist eine mögliche finanzielle Förderung des deutschen Staates, welche von Schülerinnen und Schüler beantragt werden kann, die mindestens ein Schulhalbjahr im Ausland verbringen.

Es lohnt sich den Antrag zu stellen!

Monatlich können Schülerinnen und Schüler mit maximal 666 € gefördert werden. BAföG-Berechtigten werden außerdem einmalige Reisezuschüsse in Höhe von 500-1.000 €  zur Verfügung gestellt.

Neben den schon für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

♦ Ein Förderungsanspruch besteht nur für Deutsche und die ihnen nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG Gleichgestellten.
♦ Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland sein.
♦ Bei 12 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden.
♦ Bei 13 Schuljahren bis zum Abitur kann ein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 11 gefördert werden.

♦ Nach dem Auslandsaufenthalt muss die Schülerin bzw. der Schüler die Schulausbildung in der gymnasialen Oberstufe oder an einer zweijährigen Fachoberschule fortsetzen.
♦ Der Schulbesuch im Gastland ist durch eine Bestätigung der High School nachzuweisen.
♦ Der Aufenthalt muss mindestens ein Schulhalbjahr bzw. darf maximal ein Schuljahr dauern.

 

Gut zu wissen!

Das Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler ist ein staatlicher Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!

Auslands-BAföG sollte so früh wie möglich beantragt werden! Empfehlenswert ist es, den Antrag spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts zu stellen. Denk also daran dich rechtzeitig zu bewerben, anzumelden und beginne frühzeitig mit der Planung für deinen High School-Aufenthalt.

 

Je nachdem wohin die Reise gehen soll, sind verschiedene Behörden für die Bearbeitung der Anträge zuständig:

Zuständiges Amt für Auslands-BAföG Kanada:

Studentenwerk Thüringen
(Anstalt des öffentlichen Rechts)
-Amt für Ausbildungsförderung –
Am Planetarium 4
07743 Jena

Tel.: 03641 9305-70
Fax: 03641 9305-89

E-Mail: f@stw-thueringen.de
Webseite: https://www.stw-thueringen.de/finanzen/bafoeg/auslandsfoerderung.html

Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie auf den Webseiten der jeweilig zuständigen Ämtern.

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