Reisebedingungen für Sprachferien von Culture XL – Xplore & Learn

Die nachstehenden Reisebedingungen beziehen sich auf die von Culture XL – Xplore & Learn GmbH (im folgenden Culture XL genannt) organisierten Sprachferien (z.B. Erlebnisreisen, Ferienlager, Schülersprachreisen „10-16 Jahre“ und Pakete für Erwachsene „40+“ sowie „50+“). Bitte beachten Sie, dass für unsere High School-Programme (Gastschulaufenthalte im Ausland), unsere Sprachreisen-Programme (z.B. Langzeitsprachkurse, Kurse für Erwachsene und Jugendliche „16-99“, Kurse „30+“ oder Spezialkurse „Geschäftsenglisch“ und „Prüfungsvorbereitung“) gesonderte Reisebedingungen gelten. 

 

1. Abschluss des Reisevertrags/Vereinbarte Leistungen

1.1. Mit der Reiseanmeldung, welche schriftlich durch Übermittlung des Culture XL Anmeldeformulars per E-Mail bzw. Fax oder Post an Culture XL erfolgen kann, bietet der Kunde Culture XL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Grundlage des Vertragsangebots des Kunden sind das per E-Mail oder Post zugesandte Angebot, die Reiseausschreibung auf der Culture XL Webseite, auf Flyern sowie in der Culture XL Broschüre und die ergänzenden schriftlichen Informationen von Culture XL für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Anmeldung vorliegen.

1.3. Die vertragliche Leistungspflicht von Culture XL beinhaltet keine bestimmte Zusammensetzung der Gastgeber (Privatunterkunft, Gastfamilie, etc.) bezüglich Anzahl, Alter und Geschlecht der Familienangehörigen, Berufstätigkeiten, Nationalitäten, Konfessionen oder sonstiger Eigenschaften der Familienmitglieder. Culture XL garantiert keine dieser Merkmale. Die Gastgeber von Culture XL können Familien, Ehepaare oder auch alleinstehende Personen sein, die einen oder mehrere Sprachschüler bei sich aufnehmen. Der Reisende erhält die Unterkunftsdetails i.d.R. zwei Wochen vor Programmstart.

1.4. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger, wie zum Beispiel Sprachschulen, Wohnheime und sonstige Unterkunftsanbieter sowie Beförderungsunternehmen sind von Culture XL nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern (z.B. Leistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von Culture XL hinausgehen oder im Widerspruch hierzu stehen)

1.5. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung von Culture XL zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Culture XL dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.5.1. Eine Absage durch Culture XL kann erfolgen, sofern Teilnahmebedingungen Seitens des Kunden nicht erfüllt werden (z.B. Mindestalter, Sprachlevel, etc.) oder für den gewünschten Buchungszeitraum keine Verfügbarkeit einer oder mehrerer gebuchter Leistungen besteht.

1.6. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches Culture XL für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Culture XL bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.

1.7. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. im Hause des Kunden) geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Kunden geführt worden.

1.8. Bei der Anmeldung minderjähriger Teilnehmer ist die Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.

 

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Sämtliche Zahlungen an Culture XL entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen sind erst nach Nachweis über einen wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrag in Form eines Sicherungsscheins inklusive Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers gemäß § 651r zahlungsfällig.

2.2. Der Reisepreis wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

2.3. Leistet der Kunde die Zahlung nicht, obwohl Culture XL die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen kann und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Culture XL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Reiserücktrittskosten gemäß Abschnitt 5.2.1. zu belasten.

 

3. Umbuchung vor Programmbeginn

3.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft (Umbuchung) besteht nicht. Ist jedoch eine Umbuchung möglich, und erfolgt diese auf Wunsch des Teilnehmers, ist Culture XL berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von 50 EUR pro Umbuchung zu erheben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Culture XL im konkreten Einzelfall geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind.

 

4. Änderungsvorbehalte und erhebliche Vertragsänderungen seitens Culture XL

4.1. Vor Reisebeginn sind Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Culture XL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nur gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Der Reisepreis kann von Culture XL nach Erhalt der Buchungs-/Teilnahmebestätigung nicht mehr geändert werden.

4.3. Im Falle erheblicher Vertragsänderung, ist der Teilnehmer berechtigt, in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Culture XL eine solche Reise angeboten hat.

4.4. Nach Ablauf der von Culture XL bestimmten Frist, gilt das Angebot bzw. die Vertragsänderung als angenommen.

4.5. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

5. Reiserücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Culture XL unter der unten angegebenen Anschrift schriftlich per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Culture XL den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Culture XL eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen:

5.2.1. Stornierungskosten bei Sprachferien

Stornierungskosten bei Rücktritt

– bis zum 30. Tag vor Beginn der Reiseleistung 20%
– vom 29. bis 8. Tag vor Beginn der Reiseleistung 50%
– vom 7. Tag bis 1. Tag vor Beginn der Reiseleistung 80%
– am Anreisetag oder nicht in Anspruchnahme der Reiseleistung 95% des Reisepreises.

5.2.2. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Culture XL  zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger sei als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.3. Culture XL behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Culture XL nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Culture XL verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

5.4. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, sowie ein Versicherungsnachweis auf Englisch sind für die Programmteilnahme zwingend erforderlich.

5.5. Ist eine Programmteilnahme aufgrund der vom Teilnehmer unverschuldeten Nichterteilung eines erforderlichen Visums nicht möglich, wird der Vertrag nachträglich aufgehoben. Die bereits entrichteten Zahlungen an Culture XL werden zurückerstattet, sobald der schriftliche Nachweis der Visumsablehnung vom Teilnehmer eingereicht wird. Erfolgt diese Mitteilung an Culture XL weniger als vier Wochen vor geplantem Reiseantritt, behält sich Culture XL vor, vor Ort entstandene Leistungen geltend zu machen.

5.6. Culture XL kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

6. Vertragsübertragung

6.1. Der Teilnehmer einer Sprachreise kann innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch nicht später als 7 Werktage vor Reisebeginn, schriftlich per E-Mail, Fax oder Post (maßgebend ist der Posteingang) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Sprachreisevertrag eintritt.

6.2. Culture XL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt (z.B.: Sprachlevel, Alter, gesundheitliche Einschränkungen, etc.)

6.3. Culture XL darf eine Erstattung der durch die Vertragsübertragung entstandenen Mehrkosten fordern, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind.

6.4. Kann Culture XL dem Teilnehmer einen Nachweis über die Höhe der Mehrkosten durch den Eintritt des Dritten erteilen, haften der neue und der ursprüngliche Teilnehmer als Gesamtschuldner.

 

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen/ versäumte Leistungen / Ausfall von Leistungen

7.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Culture XL wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7.2. Bei Sprachferien erfolgt für Mahlzeiten und Unterrichtslektionen, die wegen Ausflügen oder anderer Verpflichtungen außerhalb des normalen Unterrichts versäumt werden, keine Erstattung.

7.3. An gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Gastlandes fällt der Unterricht an den Sprachschulen ersatzlos und ohne Anspruch auf Rückerstattung aus.

 

8. Kündigung durch Culture XL

8.1. Sprachferien: Haben sich weniger Personen als die im Vertrag/Angebot angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet, kann Culture XL bis zu 20 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder in Absprache mit dem Partner/der Partnerorganisation vor Ort dem Kunden eine angemessene Alternative anbieten wie zum Beispiel dem gezahlten Kurspreis entsprechender Einzelunterricht oder eine andere, gleichwertige Sprachschule oder Sprachreise.

8.1.1. Die Mindestteilnehmerzahl sowie der Zeitpunkt bis zu welchem, vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, dem Reisenden spätestens die Erklärung zur Nichterreichung dieser Mindestteilnehmerzahl zugegangen sein muss, werden in der Reiseausschreibung und dem zugesandten Angebot angegeben. Diese Angaben werden zusätzlich in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

8.1.2. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Culture XL unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

8.2. Ist Culture XL aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert, so ist Culture XL dazu verpflichtet, dies unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds zu erklären.

8.3. Tritt Culture XL aufgrund der Punkte 8.1. und 8.2. vom Vertrag zurück und bietet keine gleichwertige Alternative an, verliert Culture XL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der bereits gezahlte Betrag wird dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rücktritt durch Culture XL erstattet.

8.4. Kommt der Teilnehmer seiner Informationspflicht nicht nach und versäumt es, Culture XL über vorhandene und vormalig bestandene gesundheitliche Einschränkungen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen zu informieren, die sich auf das gebuchte Programm auswirken, ist Culture XL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8.5. Stört der Kunde nachhaltig die Durchführung der Reise, verletzt er Interessen der gastgebenden Familie oder des Unterkunftsgebers, beeinträchtigt er das Miteinander in der Gastfamilie, der Schule, der Unterkunft, dem Praktikumsbetrieb oder der örtlichen Gemeinschaft oder verstößt er gegen die ihm mitgeteilten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Regeln der Schule, der Unterkunft, des Praktikumsunternehmens oder gegen die Gesetze, Sitten oder Gebräuche des Gastlandes in grober Weise, so ist Culture XL berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

8.5.1. Die Kündigung setzt eine Abmahnung voraus, es sei denn, das Verhalten des Kunden stellt objektiv eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar, insbesondere im Falle einer erheblichen Gefährdung des Kunden selbst oder beteiligter Personen und/oder, wenn sich der Kunde ohne sachlich rechtfertigenden Grund weigert, seine Vertragspflichten zu erfüllen.

8.5.2. Die örtlichen Partner und Beauftragten von Culture XL sind von dieser bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen.

8.5.3. Im Falle einer berechtigten Kündigung des Vertrages hat der Kunde das Programm, die Schule und die gastgebende Familie, bzw. Unterkunft zu verlassen.

8.5.4. Im Falle einer berechtigten Kündigung laut Punkt 8.5. bleibt der Anspruch von Culture XL auf den Reisepreis in vollem Umfang erhalten abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

 

9. Beistandspflicht des Veranstalters

Culture XL verweist auf die Beistandspflicht gemäß §651q BGB, wonach dem Teilnehmer im Falle des §651k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt §651k Abs. 3 BGB unberührt.

 

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor Vertragsschluss übermittelten Programmregeln sowie die Gesetze des Gastlandes und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes zu beachten, bzw. einzuhalten. Entsprechendes gilt für Hausordnungen und Studienordnungen der Sprachschulen.

10.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich noch während des Aufenthaltes vor Ort anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, verliert der Reisende das Recht auf Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatzforderungen.. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist.

10.2.1. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der örtlichen Vertretung von Culture XL (z.B. der Partnerorganisation) zur Kenntnis zu geben. Ist eine Vertretung von Culture XL am Kursort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.

10.2.2. Die örtliche Vertretung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, Culture XL erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Culture XL eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Culture XL oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

10.4. Alle besonderen gesundheitlichen Einschränkungen müssen Culture XL bei Buchung mitgeteilt werden. An einigen Schulen sind spezielle Gesundheits- und Impfnachweise zu erbringen. Der Bestand einer Auslandskrankenversicherung ist für jeden Teilnehmer obligatorisch.

 

11. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche aufgrund nicht vertragsmäßiger Erbringung einer oder mehrerer Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren nach vertraglich vereinbartem Reiseende gegenüber Culture XL geltend zu machen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne dies selbst zu verschulden, an der Fristeinhaltung gehindert war. Ansprüche müssen schriftlich gestellt werden mittels einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Per E-Mail an: info@culture-xl.de

Per Post an: Culture XL GmbH, Hinter Hahn 21, 65611 Brechen

Per Fax an: 0049 (0)6483 5979-009

 

12. Haftung des Veranstalters

Culture XL haftet insoweit für einen Schaden des Reisenden, wenn die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

 

13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von Culture XL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Culture XL für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Beschränkung unberührt.

13.2. Culture XL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden entstanden durch vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Veranstaltungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden oder diese nachträglich direkt über einen Leistungsträger vor Ort zusätzlich hinzugebucht werden. § 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

 14. Einreise- und Gesundheitsvorschriften

14.1. Culture XL steht dafür ein, den Reisenden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten.  

14.2. Der Teilnehmer ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zollvorschriften sowie für die durch Nichtbefolgen entstehenden Konsequenzen (z.B. Stornierungskosten) selbst verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer von Culture XL unzureichend oder falsch informiert wurde.

14.3. Culture XL haftet nicht für die rechtzeitigen Bearbeitung und Zusendung notwendiger Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

15. Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Culture XL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmer kann Culture XL nur an deren Sitz verklagen.

15.2. Für Klagen von Culture gegen den Teilnehmer, ist dessen Wohnsitz maßgebend. Befindet sich der Wohnsitz des Teilnehmers im Ausland oder ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz von Culture XL als Gerichtsstand vereinbart.

 

16. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Culture XL nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist nicht hierzu verpflichtet.

 

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

 

Reiseveranstalter ist: Culture XL – Xplore & Learn GmbH | Geschäftsführerinnen: Sabine Drotleff, Katja Henecker, Kerstin Skopko | Handelsregister – HRB 5616 Amtsgericht Limburg a. d. Lahn | Hinter Hahn 21, 65611 Oberbrechen | E-Mail: info@culture-xl.de | www.culture-xl.de

 

Stand: 01.03.2022

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