Allgemeine Vertragsbedingungen für Gap Year- und Sprachreise-Programme

von Culture XL – Xplore & Learn

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Gap Year[1]– und Sprachreise[2]-Programmen (im Folgenden: „Programme“ bzw. „Programm“) – einschließlich solcher, die u.a. eine Unterbringung des Programmteilnehmers (im Folgenden: „Teilnehmer[3]) zu Zwecken des Programmes beinhalten ­– gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen, welche Inhalt und Grundlage für den Vertrag über die Programmteilnahme zwischen Culture XL Xplore & Learn GmbH (im Folgenden: „CULTURE XL“) und dem Teilnehmer darstellen.

1.1.1 Gap Year-Programme sind z.B. Work & Travel, Jobs im Ausland, Farmarbeit, Natur- & Tierprojekte, Soziale Projekte und Auslandspraktika.

1.1.2 Sprachreise-Programme sind z.B. Langzeitsprachkurse, Kurse für Erwachsene und Jugendliche „16-99“, Kurse „30+“ oder Spezialkurse „Geschäftsenglisch“ und „Prüfungsvorbereitung“.

1.2 Zweck der Programme ist die Bildung bzw. Fortbildung der Teilnehmer durch Erwerb von Sprach- und Sozialkompetenzen.

1.3 Auch in Kombination mit einer der Durchführung dienenden Unterkunft fallen die Programme nicht in den Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts.

1.4 Diese Vertragsbedingungen gelten nicht für High-School-Programme[4] und Sprachferien[5] von CULTURE XL, für welche gesonderte Vertragsbedingungen für Gastschulaufenthalte bzw. Pauschalreisen gelten.

1.4.1 High-School-Programme sind Programme über Gastschulaufenthalte im Ausland.

1.4.2 Sprachferien sind z.B. Erlebnisreisen, Ferienlager, Schülersprachreisen „10-16 Jahre“ und Pakete für Erwachsene „40+“ sowie „50+“.

 

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Interessierte Teilnehmer können bei CULTURE XL ein individuelles Programmangebot Ein Programmangebot ist unverbindlich und stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Ein Programmangebot informiert den Teilnehmer über Anmeldeoptionen, mögliche Leistungen, Teilnahmevoraussetzungen, einzureichende persönliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Motivationsschreiben, erforderliche ärztliche Bescheinigungen), voraussichtliche Kosten sowie diese Vertragsbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf Übermittlung eines Programmangebotes.

2.2 Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein verbindliches Angebot auf Programmteilnahme dar. Die Anmeldung des Teilnehmers kann mündlich, schriftlich, elektronisch, per E-Mail, Telefax oder per Post erfolgen. Es wird empfohlen, das Anmeldeformular zu verwenden, welches mit dem Programmangebot von CULTURE XL übermittelt wird, und dieses via E-Mail an CULTURE XL zu übersenden. Bei einer Anmeldung Minderjähriger ist für die Verbindlichkeit der Anmeldung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen oder die Beifügung einer schriftlichen Einwilligungserklärung eines gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen erforderlich. Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat für alle Vertragsverpflichtungen weiterer Teilnehmer (z.B. Partner, Kinder), für welche er eine Anmeldung vornimmt, wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, soweit er sich hierzu verpflichtet hat. Die Anmeldung des Teilnehmers erfolgt auf Grundlage des im Anmeldeformulars enthaltenen Programmangebotes sowie unter Anerkennung dieser Vertragsbedingungen.

2.3 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die im jeweiligen Programmangebot vor Anmeldung gesondert bekanntgegebenen und von den Leistungsträgern vor Ort (z.B. Sprachschule, Farm, im Folgenden: „Leistungsträger“) verlangten persönlichen Nachweise und erforderlichen Unterlagen („Anmeldeunterlagen“) auf eigene Kosten zu erbringen. Die Anmeldeunterlagen können innerhalb der in der jeweiligen Anmeldebestätigung genannten Fristen, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung, nachgereicht werden. CULTURE XL wird den Teilnehmer an die Pflicht zum Nachreichen der fehlenden Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Frist zum Nachreichen der Unterlagen, in der Regel innerhalb von 7 Tagen vor Ablauf der Frist, erinnern. Eine verspätete, unvollständige oder fehlende Einreichung der Anmeldeunterlagen kann als Mitverschulden angerechnet werden.

2.4 Sofern der Teilnehmer besondere Ernährungsgewohnheiten (z.B. Diäten, vegetarische Ernährung) oder gesundheitliche Einschränkungen hat, auf die CULTURE XL bei der Platzierung besonders Rücksicht nehmen sollte, hat der Teilnehmer dies im Rahmen der Anmeldung gesondert und in Textform (z.B. via E-Mail) mitzuteilen. Ein diesbezügliches Versäumnis kann als Mitverschulden angerechnet werden.

2.5 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen entscheidet CULTURE XL nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Kriterien der Leistungsträger (Ziffer 2.3), ob der Teilnehmer für das gewünschte Programm in Betracht kommt und die Anmeldung des Teilnehmers angenommen wird.

2.6 Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers erfolgt durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung durch CULTURE XL in Textform an den Teilnehmer bzw. an dessen gesetzlichen Vertreter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. via E-Mail), wodurch der Vertrag über die Programmteilnahme unter der auflösenden Bedingung einer Platzierung (Ziffer 2.7) verbindlich zustande kommt und bei Nichtaufnahme (Ziffer 2.8) wieder endet. Auch bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen Verträgen, erfolgt die Anmeldebestätigung in Papierform nur auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers. Die Anmeldebestätigung durch CULTURE XL enthält den Zahlungsplan nebst Zahlungsbedingungen und ist gleichzeitig die Rechnung. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung keine Anmeldebestätigung erfolgen, gilt die Programmteilnahme als abgelehnt und der Teilnehmer ist an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.

2.7 Die verbindliche Zusage, dass der Teilnehmer zum gewünschten Zeitpunkt beim gewünschten Leistungsträger in dem gewünschten Programm aufgenommen wird („Aufnahme“), erfolgt durch Übermittlung einer „Aufnahmebestätigung“ durch CULTURE XL an den Teilnehmer. Die Aufnahmebestätigung wird CULTURE XL spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Anmeldeunterlagen (Ziffer 2.3) übermitteln.

2.8 Sofern eine Aufnahme nicht zustande kommt („Nichtaufnahme“), teilt CULTURE XL dies dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Anmeldeunterlagen (Ziffer 2.3) mit. In diesem Fall berät CULTURE XL den Teilnehmer hinsichtlich eines anderen geeigneten Programmes und erstellt nach eigenem Ermessen ein neues Programmangebot, zu dem sich der Teilnehmer nach Maßgabe dieser Vertragsklauseln erneut anmelden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden mit Zahlungen für das neue Programm verrechnet. Sofern der Teilnehmer kein Interesse an einem anderen Programm hat, endet der Vertrag und CULTURE XL wird dem Teilnehmer sämtliche bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Nichtaufnahme vollumfänglich erstatten.

2.9 Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat die Richtigkeit der in der Anmelde- und der Aufnahmebestätigung enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zum Programm unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. ein falsch geschriebener Name) unverzüglich an CULTURE XL mitzuteilen. Ein diesbezügliches Versäumnis könnte als Mitverschulden angerechnet werden.

2.10 Dem Teilnehmer steht bei Fernabsatzverträgen (z.B. Vertragsschluss via E-Mail, Telefon, Internet) auch als Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht zu, weil die Teilnahme an den Programmen von CULTURE XL einen spezifischen Zeitraum vorsieht, welcher die Vorhaltung von Kapazitäten erfordert (§§ 312g Absatz 2 Nr. 9, 312 Absatz 7 BGB). Der Vertrag kann durch Verbraucher jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn der Vertragsschluss unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsschließenden außerhalb der Geschäftsräume von CULTURE XL (z.B. Privatwohnung, Haustürgeschäft) geschlossen wurde (§ 312 Absatz 7, 312g Absatz 1 BGB). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers (d.h. auf seine Initiative) geführt wurden (§ 312 Absatz 7 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

2.11 Dem Teilnehmer stehen die vertraglichen Rücktrittsrechte nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen (Ziffer 9) zu.

 

3. Vertragspflichten von CULTURE XL, Leistungsumfang, Mindestteilnehmerzahlen

3.1 CULTURE XL wird für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere für eine geregelte Durchführung des Programms sorgen. CULTURE XL ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch Leistungsträger (Ziffer 2.3) zu erbringen. Leistungsträger sind Erfüllungsgehilfen von CULTURE XL. Sofern CULTURE XL vertragliche Leistungen durch Erfüllungsgehilfen erbringt, wird CULTURE XL diese sorgfältig auswählen.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Programmangebotes individuell getroffenen Vereinbarungen in der Anmeldebestätigung.

3.3 Ein bestimmter Erfolg des Programmes oder eine bestimmte Art oder Qualität einzelner Leistungsbestandteile (z.B. Unterbringung, Sprachschule) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Teilnehmerzahl oder eine bestimmte, ggf. nationale, Zusammensetzung von Teilnehmern.

3.4 Mindestteilnehmerzahlen bei Sprachkursen sowie bei Spezialkursen („Geschäftsenglisch“ und „Prüfungsvorbereitung“) werden in der Anmeldebestätigung festgehalten. Sofern bei den Spezialkursen keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern. Auf die Ziffern 6.1.2 und 11.2 wird hingewiesen.

 

4. Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Teilnehmers, Gewährleistung und Fristsetzung

4.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am Ort der Durchführung des Programms. Beförderungsleistungen, insbesondere Flüge, gehören nicht zu den vertraglichen Leistungen. CULTURE XL empfiehlt für die eigenständig organisierte Anreise, nur kostenfrei oder kostengünstig umbuchbare Flüge zu buchen und für das Erreichen von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen.

4.2 Der Teilnehmer ist allein für die Einschätzung seines Gesundheitszustands verantwortlich. Bei gesundheitlichen Bedenken hat der Teilnehmer zu seiner eigenen Sicherheit und zum Schutz der Leistungsträger (Ziffer 2.3) seine Teilnahme verantwortungsvoll abzuwägen und im Zweifel davon abzusehen.

4.3 Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass seine Reisedokumente (z.B. Pass, Visa, Gesundheitszertifikate) aktuell und gültig sind sowie dafür, dass Zoll- und Devisenvorschriften eingehalten werden und dass der am Ort der Durchführung des Programms ggf. vorgeschriebene Versicherungsschutz besteht. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass an einigen Durchführungsorten eine Auslandskrankenversicherung verpflichtend ist.

4.4 Der Teilnehmer trägt für einen im Zielland gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Impf- und Infektionsschutz Sorge und informiert sich rechtzeitig über sinnvollen Infektions- und Impfschutz. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass bei einigen Programmen spezielle Gesundheits- oder Impfnachweise zu erbringen sind, auf die im jeweiligen Programmangebot gesondert hingewiesen wird und die durch Unterschrift des Teilnehmers und ggf. seines gesetzlichen Vertreters zu bestätigen sind.

4.5 Sollten Mängel hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen auftreten, stehen dem Teilnehmer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erst zu, wenn er CULTURE XL eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzt hat und diese trotz zweimaligen Versuchs fehlgeschlagen oder erfolglos verstrichen ist. Sofern ein Mangel nur unerheblich ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

5. Zahlungsweise

5.1 Mit Erhalt der Anmeldebestätigung, welche gleichzeitig die Rechnung ist, leistet der Teilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 20% auf den Programmpreis. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und wird auf den Gesamtprogrammpreis angerechnet.

5.2 Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem vertraglich vereinbarten Programmbeginn zur Zahlung fällig. Liegt der Vertragsschluss 30 Tage oder weniger vor dem vertraglich vereinbarten Programmbeginn, ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung fällig.

5.3 Entschädigungspauschalen (Ziffer 9.3) sowie Entgelte für Änderungswünsche (Ziffer 7) sind sofort zur Zahlung fällig.

5.4 Bei einem Zahlungsverzug des Teilnehmers ist CULTURE XL nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit angemessenen Rücktrittskosten zu belasten, deren Höhe sich nach den Entschädigungspauschalen (Ziffer 9.3) richtet. Dies gilt nicht, wenn CULTURE XL selbst nicht zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung bereit und in der Lage ist oder wenn dem Teilnehmer ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht.

5.5 Sofern nach Rücktritt des Teilnehmers eine Entschädigung gemäß Ziffer 9.3 zu leisten ist, wird diese Entschädigungsleistung mit der Anzahlung verrechnet. Differenzen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.

 

6. Leistungsänderungen („Kursanpassungen“) durch CULTURE XL nach Vertragsschluss

6.1 CULTURE XL behält sich vor, vereinbarte Leistungen einseitig zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung aufgrund nach Vertragsschluss eintretender und von CULTURE XL nicht beeinflussbarer und nicht vorhersehbarer Umstände, sachlich gerechtfertigt und dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen von CULTURE XL zumutbar ist. Als zumutbar werden insbesondere angesehen:

6.1.1 Kleinere Änderungen oder Abweichungen hinsichtlich bereits in Aussicht gestellter Lehrkräfte, Klassenräume oder Stundenpläne, soweit der Gesamtzuschnitt des Programmes nicht beeinträchtigt wird.

6.1.2 Bei Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl, eine angemessene und zumutbare Reduzierung der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Kurslektionen pro Woche, sofern die Reduzierung auf die Tage, an denen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, begrenzt wird und maximal in dem Umfang vorgenommen wird, in dem der Leistungsträger eine Stundenreduzierung vornimmt. In welchem Umfang die jeweilige Sprachschule bei Nichterreichen der vertraglich vereinbarten Mindestteilnehmerzahl, üblicherweise eine Reduzierung der vertraglich vorgesehenen Anzahl an Kurslektionen pro Woche vornimmt, wird in den Anmeldeunterlagen festgehalten.

6.2 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass CULTURE XL die vertraglich vereinbarten Leistungen stets unter Beachtung behördlicher und gesetzlicher Vorgaben erbringen wird. Der Teilnehmer wird behördliche und gesetzliche Vorgaben bei der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen beachten. Im Falle von Einschränkungen vertraglicher Leistungen, insbesondere aufgrund von Pandemien (z.B. Corona-Pandemie), wird der Teilnehmer angemessene Kursanpassungen akzeptieren.

6.3 CULTURE XL wird den Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes klar und verständlich über die Vertragsänderung und über einen dadurch ggf. geringeren Programmpreis unterrichten.

 

7. Änderungswünsche des Teilnehmers nach Vertragsschluss

Änderungswünsche des Teilnehmers nach Vertragsschluss hinsichtlich einzelner Leistungen (z.B. Programmbeginn oder Programmende, Unterkunft, Verpflegungsart, Rahmenprogramm) versucht CULTURE XL zu erfüllen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine Durchführung gewünschter Änderungen. In der Regel werden Änderungswünsche kostenfrei durchgeführt. CULTURE XL behält sich jedoch das Recht vor, für vorgenommene Änderungen (insbesondere bei umfangreichen Änderungswünschen oder bei Mehrfachänderungen) ein Entgelt in Höhe von EUR 50,00 je Änderungsvorgang zu erheben, sofern der Teilnehmer nicht nachweist, dass CULTURE XL geringere oder keine Kosten durch die Änderung entstanden sind.

 

8. Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschließlich in der Sphäre des Teilnehmers liegen (z.B. Krankheit, Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von CULTURE XL zu vertreten sind, nicht in Anspruch, besteht keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Zahlungen, sofern CULTURE XL zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen bereit war.

 

9. Rücktritt durch den Teilnehmer vor Programmbeginn, Rücktrittsentschädigung

9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Programmes vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder via E-Mail zu erklären.

9.2 Tritt der Teilnehmer vor Programmbeginn vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zum Programm, verliert CULTURE XL den Anspruch auf den vereinbarten Programmpreis, kann aber eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt des Teilnehmers nicht von CULTURE XL zu vertreten ist und/oder nicht wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder infolge höherer Gewalt Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, von außen kommendes, von den Parteien nicht kontrollierbares oder zu vertretendes Ereignis, beispielsweise Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks, Terrorakte, Pandemien, behördliche Anordnungen.

9.3 CULTURE XL hat angemessene Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Programmbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von CULTURE XL, den zu erwartenden Erstattungen durch Leistungsträger und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Leistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zahlungsbedingungen der örtlichen Leistungsträger wie folgt bemessen:

9.3.1 Bei Sprachreise-Programmen (Ziffer 1.1.2) beträgt die Entschädigung prozentual vom Gesamtpreis

– bis 30. Tag vor Programmbeginn 20%

– vom 29. bis 8. Tag vor Programmbeginn 50%

– vom 7. Tag bis 1. Tag vor Programmbeginn 80%

– bei Rücktritt am Tag des Programmbeginns sowie bei Nichterscheinen 95%

9.3.2 Ist bei Gap Year-Programmen (Ziffer 1.1.1) noch keine Zusendung der Farm- oder Projektdetails oder Interviewanfrage durch ein Unternehmen erfolgt („Platzierung“), beträgt die Entschädigung prozentual vom Gesamtpreis

– bis 90. Tag vor Programmbeginn 20%

– vom 89. bis 21. Tag vor Programmbeginn 65%

– vom 20. bis 1. Tag vor Programmbeginn 85%

– bei Rücktritt am Tag des Programmbeginns sowie bei Nichterscheinen 100%

9.3.3 Ist bei Gap-Year-Programmen (Ziffer 1.1.1) bereits eine Platzierung (9.3.2) erfolgt, beträgt die Entschädigung unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts prozentual vom Gesamtpreis 95%

9.4 Der Teilnehmer hat das Recht, im konkreten Einzelfall nachzuweisen, dass CULTURE XL geringere oder keine Entschädigungskosten entstanden sind. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen bereits eine Platzierung (Ziffer 9.3.2) erfolgt ist und Zusatzleistungen wie Unterkunft oder Transfer vereinbart wurden. In diesen Fällen nimmt CULTURE XL in der Regel unaufgefordert eine individuelle Entschädigungsberechnung vor. CULTURE XL behält sich ebenfalls vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit CULTURE XL nachweisen kann, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind, insbesondere wenn von den Leistungsträgern im Ausland keine oder nur wenig Rückzahlungen nach einer Stornierung geleistet werden. In diesem Fall ist CULTURE XL verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CULTURE XL durch anderweitige Verwendung der Leistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu belegen.

9.5 Solange der Programmbeginn noch nicht feststeht, gilt für die Berechnung der Entschädigungspauschale der Letzte des Monats des vorgesehenen Programmbeginns als Programmbeginn.

9.6 Geleistete Zahlungen auf den Programmpreis, welche die zu leistende Entschädigung gemäß Ziffer 2 bis 9.4 übersteigen, wird CULTURE XL zurückzahlen. Soweit CULTURE XL infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung verpflichtet ist, hat CULTURE XL die Rückzahlung unverzüglich nach dem Rücktritt zu leisten.

 

10. Versicherungen

CULTURE XL empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung und kann diese als Fremdleistung vermitteln. CULTURE XL empfiehlt, für den Abschluss von ausreichendem Kranken- und Unfallversicherungsschutz zu sorgen.

 

11. Rücktritt durch CULTURE XL

11.1 CULTURE XL kann vor Programmbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn CULTURE XL wegen Störung der Geschäftsgrundlage oder aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 9.2) an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. CULTURE XL hat den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären. Der Teilnehmer hat im Falle eines Rücktritts einen Anspruch auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen auf den Programmpreis, jedoch keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

11.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 3.4) ist CULTURE XL berechtigt, den Kurs bis 20 Tage vor Kursbeginn ersatz- und entschädigungslos zu streichen. CULTURE XL wird hierüber informieren, sobald ersichtlich ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

11.3 Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines Rücktritts durch CULTURE XL gemäß der Ziffern 11.1 oder 11.2 unverzüglich zurückerstattet, es sei denn, der Teilnehmer wünscht die Teilnahme an einem anderen gleichwertigen Programm, für das CULTURE XL Kapazitäten anbieten kann. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen mit den Kosten für das Ersatzprogramm verrechnet. Überzahlungen werden dem Teilnehmer unverzüglich erstattet.

 

12. Ausschluss des Teilnehmers von den vertraglichen Leistungen

Verletzt der Teilnehmer seine Vertragspflichten oder stört das Programm nachhaltig in einem Maße, dass CULTURE XL die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, insbesondere den Schutz- und Sorgfaltspflichten von CULTURE XL gegenüber anderen Teilnehmern, bis zur vereinbarten Beendigung des Programms nicht mehr zugemutet werden kann, hat CULTURE XL das Recht, den Teilnehmer nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschließen. In diesem Fall behält CULTURE XL den Anspruch auf den Programmpreis unter Anrechnung des Wertes ersparter Aufwendungen, Erstattungen oder Leistungen aus anderweitiger Verwendung der Leistung. Kosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt der Teilnehmer.

 

13. Haftungsbeschränkung

13.1 CULTURE XL haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CULTURE XL.

13.2 Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung haftet CULTURE XL nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf. Dabei haftet CULTURE XL nur beschränkt auf den jeweils bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf den Betrag des Programmpreises. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CULTURE XL. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.3 Eine Haftung für die rechtzeitige Erteilung beantragter Pässe oder Visa besteht auch dann nicht, wenn CULTURE XL mit der Besorgung beauftragt ist, außer CULTURE XL hat eigene Vertragspflichten schuldhaft verletzt. CULTURE XL haftet nur für Schäden, die aus der Missachtung von Vorgaben gemäß Ziffer 4 erfolgen, wenn CULTURE XL eigene Informationspflichten schuldhaft verletzt hat.

13.4 CULTURE XL haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit vermittelten Fremdleistungen Dritter (z.B. Versicherungen, Ausflüge, Veranstaltungen), soweit diese Dritten erkennbar keine vertraglich vereinbarten Leistungen von CULTURE XL erbringen und diese Leistungen getrennt ausgewählt wurden. Eine Haftung besteht jedoch, soweit CULTURE XL eigene Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt.

 

14. Hinweis auf Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung

Auf die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher wird hingewiesen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. CULTURE XL nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist nicht hierzu verpflichtet.

 

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Teilnehmer CULTURE XL zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („Datenschutz-Grundverordnung“) und nach den geltenden Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von CULTURE XL unter: https://www.culture-xl.de/datenschutz/

 

16. Geltendes Recht

16.1 Dieses Vertragsverhältnis, einschließlich der Form des Zustandekommens sowie sämtlicher sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten, unterliegt deutschem Recht, soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz hat. In diesem Fall bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar, sofern er nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der EU oder der Schweiz hat, gilt das Recht am Sitz von CULTURE XL.

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.

 

© Diese Vertragsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. 03/2022 (D110-22).

 

Vertragspartner ist:

CULTURE XL – Xplore & Learn GmbH

Hinter Hahn 21

65611 Oberbrechen

Geschäftsführerinnen: Sabine Drotleff, Katja Henecker, Kerstin Skopko

Handelsregister – HRB 5616 Amtsgericht Limburg a. d. Lahn

info@culture-xl.de

www.culture-xl.de

 

[1] Siehe Ziffer 1.1.1

[2] Siehe Ziffer 1.1.2

[3] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

[4] Siehe Ziffer 1.4.1

[5] Siehe Ziffer 1.4.2

 

Stand: 01.03.2022

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