Einreisebestimmungen – USA

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Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Abweichungen bei der Einreise kommen kann. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts oder kontaktieren Sie unser Team gerne per Telefon oder E-Mail.

1. Einreisebestimmungen für (Schüler-)Sprachreisen

In den USA hängt die Art des benötigten Einreisedokuments nicht wie üblich von der Länge des Aufenthalts ab, sondern von der Intensität des Sprachkurses.

Sprachkurse unter 18 Zeitstunden:

Bei Sprachkursen unter 18 Zeitstunden Unterreicht pro Woche (zum Beispiel Allgemeinenglisch mit 20 Lektionen á 45 Min.), gehen Sie nur halbtags zur Schule und gelten daher noch als Tourist. Deutsche und österreichische Staatsbürger, sowie Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten, die ein Abkommen mit den USA haben, können daher mit einer ESTA Registrierung (Electronic System for Travel Authorization) am sogenannten Visa Waiver Programm teilnehmen und visumsfrei einreisen. Eine Liste aller Teilnehmer am Visa Waiver Programm erhalten Sie auf der Seite der amerikanischen Regierung.

Eine ESTA Registrierung können Sie auf der offiziellen Website für 14 USD bis 72 Stunden vor Ausreise durchführen. 

Staatsbürger anderer Länder müssen für eine Halbtagssprachkurs ein B1/B2 Besuchervisum beantragen.

Ein Allgemeinenglischkurs mit 20 Lektionen (15 Zeitstunden) kann mit bis zu maximal 3 Lektionen Einzelunterricht pro Woche ergänzt werden, um immer noch als Tourist einreisen zu können. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an, damit wir klären können, ob an Ihrer favorisierten Sprachschule zum gewünschten Zeitraum Einzelunterricht möglich ist.

Terrorist Travel Prevention Act von 2015:

Bitte beachten Sie, dass seit 2015 einige Einschränkungen bestehen, selbst wenn Sie die Nationalität eines Visa Waiver Landes besitzen:

Staatsbürger eines Visa Waiver Landes, die am oder nach dem 1. März 2011, mit Ausnahme diplomatischer und militärischer Reisen, in den Iran, Irak, Sudan, Jemen, nach Libyen, Somalia oder Syrien gereist sind oder neben der Staatsbürgerschaft des Visa Waiver Landes auch noch die iranische, irakische, sudanesische oder syrische Staatsbürgerschaft haben, können nicht mehr mit ESTA Registrierung einreisen. In  diesen Fällen muss ein B1/B2 Besuchervisum beantragt werden.

Sprachkurse über 18 Zeitstunden:

Progammteilnehmer, die einen Sprachkurs mit mehr als 18 Zeitstunden Unterricht pro Woche buchen möchten (zum Beispiel einen Intensivkurs, Geschäftsenglischkurs, etc.), lernen die Sprache vor Ort so intensiv, dass Sie als “Student” eingestuft werden und daher das F1 Studentenvisum beantragen müssen. 

In wenigen Schritten zu Ihrem F1-Visum:

Sprachkursanmeldung: Um sich für das F1 Visum bewerben zu können, müssen Sie bereits bei einer Sprachschule in den USA eingeschrieben sein. Senden Sie uns hierfür einfach Ihr Anmeldeformular mit einer Kopie Ihres Reisepasses zu. Wir lassen Ihnen dann die Buchungsbestätigung zukommen und beantragen parallel an der Sprachschule das sogenannte I-20 Formular, welches Sie für den Visumsantrag benötigen. Die Anmeldung für den Sprachkurs sollte spätestens 8-12 Wochen vor gewünschtem Kursstart erfolgen. Sie sind etwas später dran? Dann können wir gegen eine zusätzliche Gebühr das I-20 per Expressversand bestellen und die Vorlaufzeit verkürzt sich auf ca. 6 Wochen.

I-20 Formular: wenige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einer digitalen Version Ihres I-20 sowie einer detaillierten Anleitung für die Beantragung. Bitte prüfen Sie alle Angaben auf Ihre Richtigkeit. Sie können nun bereits mit der Visumsbeantragung starten. Das Originaldokument erhalten Sie ca. 2-3 Wochen nach Anmeldung direkt aus den USA. Bei einem Expressversand dauert die Zustellung nur einige Tage.

Online Visumsantrag: Folgen Sie den Anweisungen unserer Schritt für Schritt Anleitung, die wir Ihnen per E-Mail gesendet haben und füllen Sie den Online Antrag mit Ihren persönlichen Angaben aus.

Gebühren Zahlung: Überweisen Sie die SEVIS Gebühr und Visaantragsgebühr wie in der Anleitung vermerkt. Für die Visumsbeantragung fallen Gebühren in Höhe von ca. 300 EUR zzgl. Anreisekosten zur Botschaft/dem Konsulat. 

Interview Terminvereinbarung: Den Termin für das Interview können Sie bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin oder dem General Konsulat in Frankfurt oder München vereinbaren. Hier können Sie nachschauen, wie lange die aktuellen Wartezeiten auf einen Botschaftstermin sind.

Interview: Das Interview wird in der Regel auf Englisch geführt, aber kein Grund zur Nervosität. Oft dauert das Gespräch nur wenigen Minuten. Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit und stellen Sie bei dem Gespräch heraus, dass Sie nach dem Aufenthalt wieder in Ihr Heimatland zurückkehren möchten und auch in den USA nicht Arbeiten werden. Sie erfahren dann direkt, ob Ihr Visum genehmigt wird oder ob Sie noch etwas nachreichen müssen.

Passversand: Ihr Reisepass wird bei dem Interview einbehalten und zusammen mit dem Visum per Post zurückgeschickt. Dies kann insgesamt noch einmal 10 Tage dauern.

Für den seltenen Fall, dass Sie unverschuldet kein Visum erhalten, kann die Sprachreise kostenfrei storniert werden, sofern Sie uns dies bis spätestens eine Woche vor geplanter Ausreise mitteilen.

Mit einem Studentenvisum können Sie bis zu 30 Tage vor Ihrem Kursstart in die USA einreisen und die sogenannte “Grace Period” bis zu 60 Tage nach Kursende zu touristischen Zwecken nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Grace Period erlischt, sobald Sie das Land verlassen, selbst wenn dies nur nach Kanada oder Mexiko ist. Eine Wiedereinreise in die USA kann Ihnen an der Grenze dann verweigert werden.

 

2. Einreisebestimmungen für High School Programme

Für unsere High School Programme reisen Sie mit einem J-1 Visum ein. Der Ablauf der Beantragung ist sehr ähnlich wie für das F-1 Visum:

DS-2019 Formular: einige Zeit vor Ihrem Programmstart erhalten Sie von uns das sogenannte DS-2019 Formular. Mit diesem Dokument können Sie Ihren Online Antrag starten.

Online Visumsantrag: Folgen Sie den Anweisungen unserer Schritt für Schritt Anleitung, die wir Ihnen per E-Mail oder Post gesendet haben und füllen Sie den Online Antrag mit Ihren persönlichen Angaben aus.

Interview Terminvereinbarung: Den Termin für das Interview können Sie bei der Amerikanischen Botschaft in Berlin oder dem General Konsulat in Frankfurt oder München vereinbaren. Hier können Sie nachschauen, wie lange die aktuellen Wartezeiten auf einen Botschaftstermin sind.

Interview: Das Interview wird in der Regel auf Englisch geführt, aber kein Grund zur Nervosität. Oft dauert das Gespräch nur wenigen Minuten. Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit und stellen Sie bei dem Gespräch heraus, dass Sie nach dem Aufenthalt wieder in Ihr Heimatland zurückkehren möchten und auch in den USA nicht Arbeiten werden. Sie erfahren dann direkt, ob Ihr Visum genehmigt wird oder ob Sie noch etwas nachreichen müssen.

Passversand: Ihr Reisepass wird bei dem Interview einbehalten und zusammen mit dem Visum per Post zurückgeschickt. Dies kann insgesamt noch einmal 10 Tage dauern.

Mit einem J1-Visum können Sie die sogenannte “Grace Period” bis zu 30 Tage nach Schulende zu touristischen Zwecken nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Grace Period erlischt, sobald Sie das Land verlassen, selbst wenn dies nur nach Kanada oder Mexiko ist. Eine Wiedereinreise in die USA kann Ihnen an der Grenze dann verweigert werden.

 

3. Einreisebestimmungen für Gap Year Programme

Für ein Natur- oder Tierprojekt in den USA reisen Sie als Tourist ein.

Deutsche und österreichische Staatsbürger, sowie Staatsbürger anderer Mitgliedsstaaten, die ein Abkommen mit den USA haben, können in diesem Fall eine ESTA Registrierung (Electronic System for Travel Authorization) vornehmen und somit am sogenannten Visa Waiver Programm teilnehmen und visumsfrei einreisen. Eine Liste aller Teilnehmer am Visa Waiver Programm erhalten Sie auf der Seite der amerikanischen Regierung.

Eine ESTA Registrierung können Sie auf der offiziellen Website für 14 USD bis 72 Stunden vor Ausreise durchführen. 

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