Einreisebestimmungen Großbritannien

Großbritannien Infos

Bitte beachten Sie die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes aufgrund der Corona-Pandemie!

 

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurden bereits einige Visaformalitäten umgesetzt. 

 

Aufenthalte bis 6 Monate (Sprachkurse, Natur- und Tierprojekte)

Als EU-Staatsbürger können Sie bis September 2021 noch regulär mit Ihrem Personalausweis einreisen. Danach ist ein Reisepass bei Einreise nötig. Sie können sich am Flughafen in Großbritannien an einem elektronischen “e-Gate” anmelden und erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für touristische Zwecke. Hiermit können Sie 6 Monate im Land bleiben und einen Sprachkurs absolvieren oder an unseren Natur- und Tierprojekten in Schottland teilnehmen. Die Einreisegenehmigung und der Aufenthaltszeitraum sind digital unter Ihrer Reisepassnummer gespeichert. Einen Stempel erhalten Sie in der Regel als EU-Staatsbürger bei Einreise nicht.

 

Aufenthalte über 6 Monate (Sprachkurse)

Teilnehmer, die einen längeren Sprachkursaufenthalt machen möchten, benötigen ein sogenanntes “Short-Term Study Visa”.

Auf der Seite der Britischen Regierung erhalten Sie nähere Informationen Informationen, welche Dokumente Sie benötigen und wie Sie das Visum beantragen können. Den benötigten “Letter of Acceptance”, die Einschreibebestätigung der Schule, erhalten Sie von uns mit der Buchungsbestätigung und falls gebucht auch Informationen zu Ihrer Unterkunft vor Ort. Die Kosten für einen Aufenthalt bis 6 Monate belaufen sich auf ca. 93 £ (Stand: 17.09.2017).

 

Alle anderen Programme (Jobs, Praktika) können aktuell in Großbritannien nicht mehr organisiert werden, da es noch keine entsprechende Visakategorie zur Einreise gibt.

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