Einreisebestimmungen Großbritannien

Großbritannien Infos

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurden bereits einige Visaformalitäten umgesetzt. 

 

Aufenthalte bis sechs Monate (Sprachkurse, Natur- und Tierprojekte)

Für die Einreise nach Großbritannien benötigst du einen gültigen Reisepass sowie eine elektronische Reisegenehmigung (ETA – Electronic Travel Authorisation). Die ETA muss vor Reiseantritt online beantragt werden und wird digital mit deinem Reisepass verknüpft. Bei der Einreise kannst du an vielen Flughäfen die elektronischen „e-Gates“ nutzen. Für touristische Aufenthalte, Sprachkurse oder die Teilnahme an unseren Natur- und Tierprojekten in Schottland kannst du in der Regel bis zu sechs Monate im Land bleiben. Deine Einreiseerlaubnis und die Dauer deines Aufenthalts sind digital unter deiner Reisepassnummer gespeichert. Einen Einreisestempel erhältst du als EU-Staatsbürgerin bzw. EU-Staatsbürger normalerweise nicht mehr.

 

Aufenthalte über sechs Monate (Sprachkurse)

Teilnehmende, die einen längeren Sprachkursaufenthalt machen möchten, benötigen ein sogenanntes “Short-Term Study Visa”.

Auf der Seite der Britischen Regierung erhältst du nähere Informationen Informationen, welche Dokumente du benötigst und wie du das Visum beantragen kannst. Den benötigten “Letter of Acceptance”, die Einschreibebestätigung der Schule, erhältst du von uns mit der Buchungsbestätigung und falls gebucht auch Informationen zu deiner Unterkunft vor Ort. Die Kosten für das Short-Term Study Visa bei einem Aufenthalt von bis zu elf Monaten belaufen sich auf 200 £ (Stand: 02.09.2024).

 

Alle anderen Programme (Jobs, Praktika) können aktuell in Großbritannien nicht mehr organisiert werden, da es noch keine entsprechende Visakategorie zur Einreise gibt.

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