Einreisebestimmungen Großbritannien

Großbritannien Infos

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU wurden bereits einige Visaformalitäten umgesetzt. 

 

Aufenthalte bis sechs Monate (Sprachkurse, Natur- und Tierprojekte)

Seit Oktober 2021 benötigen auch EU-Staatsbürgerinnen und EU-Staatsbürger zur Einreise nach Großbritannien einen Reisepass. Der Personalausweis wird an der Grenze nicht mehr akzeptiert. Du kannst dich am Flughafen in Großbritannien an einem elektronischen “e-Gate” anmelden und erhältst eine Aufenthaltserlaubnis für touristische Zwecke. Hiermit kannst du sechs Monate im Land bleiben und einen Sprachkurs absolvieren oder an unseren Natur- und Tierprojekten in Schottland teilnehmen. Die Einreisegenehmigung und der Aufenthaltszeitraum sind digital unter deiner Reisepassnummer gespeichert. Einen Stempel erhältst du in der Regel als EU-Staatsbürgerin bzw. als EU-Staatsbürger bei Einreise nicht.

 

Aufenthalte über sechs Monate (Sprachkurse)

Teilnehmende, die einen längeren Sprachkursaufenthalt machen möchten, benötigen ein sogenanntes “Short-Term Study Visa”.

Auf der Seite der Britischen Regierung erhältst du nähere Informationen Informationen, welche Dokumente du benötigst und wie du das Visum beantragen kannst. Den benötigten “Letter of Acceptance”, die Einschreibebestätigung der Schule, erhältst du von uns mit der Buchungsbestätigung und falls gebucht auch Informationen zu deiner Unterkunft vor Ort. Die Kosten für das Short-Term Study Visa bei einem Aufenthalt von bis zu elf Monaten belaufen sich auf 200 £ (Stand: 02.09.2024).

 

Alle anderen Programme (Jobs, Praktika) können aktuell in Großbritannien nicht mehr organisiert werden, da es noch keine entsprechende Visakategorie zur Einreise gibt.

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