Was genau ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist ein gesetzlicher Anspruch für Arbeitnehmer auf berufliche und politische Weiterbildung. Diese Weiterbildung findet während der Arbeitszeit statt und man wird dafür von seinem Arbeitgeber freigestellt. Eine Lohnfortzahlung ist dabei gewährleistet.

In der Regel hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr. In den meisten Bundesländern besteht zudem die Möglichkeit, den Anspruch aus zwei Jahren zusammenzulegen und somit in einem Jahr zehn Tage Bildungsurlaub zu beantragen.

Sprachreise als Bildungsurlaub

Gerade in Zeiten zunehmender Globalisierung sind gute bis sehr gute Fremdsprachenkenntnisse immens wichtig. Im heutigen Berufsalltag muss Englisch oft verhandlungssicher beherrscht werden. Ideal wäre es zudem, wenn noch gute Kenntnisse der spanischen oder französischen Sprache vorhanden sind. Kenntnis jeder weiteren Fremdsprache ist natürlich ein Plus.

Eine Sprachreise stellt also eine ideale Wahl für Bildungsurlaub dar. Und die gute Nachricht ist: Die klassische Sprachreise im Ausland kann in den meisten Fällen als Bildungsurlaub anerkannt werden. Zu beachten ist, dass der besuchte Sprachkurs den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes entspricht. In der Regel besagen diese, dass mindestens ein Intensiv- oder Geschäftskurs besucht werden muss.

Die genauen Bestimmungen für Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nähere Informationen zu Ihrem Bundesland finden Sie in der Übersicht weiter unten.

Übrigens, selbst wenn Sie eine Sprachreise für mehrere Wochen buchen, können Sie einen Teil davon als Bildungsurlaub deklarieren.

Wo Bildungsurlaub möglich ist

In folgender Liste können Sie sehen für welche unserer Partnerschulen zurzeit eine Anerkennung für Ihr Bundesland vorliegt bzw. welche anerkennungsfähig sind.
Sollte für Ihren gewünschten Kursort momentan keine Anerkennung aufgelistet sein, dann sprechen Sie uns bitte an. Viele Kurse, mit entsprechender Lektionenanzahl, sind annerkennungsfähig. Zudem besteht auch immer die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber die Anerkennung eines anderen Bundeslandes akzpetiert (sog. Übernahmeregelung).
Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihrer individuellen Situation.

Bildungsurlaub beantragen – Schritt für Schritt

  1. Suchen Sie den passenden Ort für Ihre Sprachreise und klären Sie ab, ob diese für den Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland anerkannt ist. 
  2. Besprechen Sie Ihre Pläne mit Ihrem Arbeitgeber, denn dieser muss den Bildungsurlaub genehmigen. Ein prinzipielles Einverständnis vor Buchung einzuholen ist empfehlenswert. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein entsprechendes Angebot, dass Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
  3. Melden Sie sich rechtzeitig für Ihren favorisierten Sprachkurs an, denn die Ausstellung einer aktuellen Anerkennung kann je nach Bundesland einige Wochen in Anspruch nehmen. Vermerken Sie auf dem Anmeldeformular unbedingt, dass Sie den Sprachkurs als Bidlungsurlaub nutzen möchten.
  4. Die Anmeldebestätigung für Ihre Sprachreise erhalten Sie direkt nach Buchung von uns. Die Anerkennung zum Bildungsurlaub auch. Sollte diese noch nicht vorliegen, kümmern wir uns darum, dass Sie beantragt wird und reichen Sie Ihnen selbstverständlich schnellstmöglich nach.

Was können Sie von Ihrem Sprachkurs als Bildungsurlaub erwarten?

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Sprachschulen keine gesonderten Kurse oder spezielle Gruppen für Bildungsurlaub zusammenstellen. Sie werden also nicht nur auf Teilnehmer treffen, die ebenfalls Bildungsurlaub machen. Vielmehr buchen Sie eine klassische Sprachreise und treffen vor Ort auf Teilnehmer aus aller Welt, die unterschiedliche Lernziele verfolgen.

Ihre Sprachreise ermöglicht Ihnen, Ihre Fremdsprachenkenntnisse innerhalb kürzester Zeit zu verbessern. Sie werden eine neue Kultur und Lebensweise kennenlernen. Zudem werden Sie viele neue Bekanntschaften schließen und neue Erfahrungen sammeln. Eine Sprachreise wird Sie nicht nur in Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft bereichern, sondern auch für Ihre persönliche Entwicklung ein Gewinn sein.

Nähere Informationen zu Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland:

 

Anspruch:

Arbeitnehmer und Beamte haben in Baden-Württemberg seit Sommer 2015 Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser kann nicht ins Folgejahr übertragen werden. Die Anerkennung in Baden-Württemberg ist nicht wie in den meisten Bundesländern an die Sprachschule gebunden, sondern abhängig vom Bildungsträger. Für Baden-Württemberg liegt uns daher aktuell für keine Sprachschule eine Anerkennung vor. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an, damit wir dies im Einzelfall nochmals für Sie prüfen können.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende ab 25 Jahren haben in Berlin bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Unter 25 Jahren stehen Ihnen sogar 10 Tage pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Auszubildende können nur im Bereich polititsche Weiterbildung Bildungsurlaub beantragen. Eine Sprachreise ist in der Regel für Auszubildende im Rahmen von Bildungsurlaub nicht möglich.

Beantragung:

In Berlin muss für jeden Zeitraum, jeden Kurs und jede Schule ein neuer Antrag gestellt werden. Die benötigte Vorlaufzeit für eine Sprachreise als Bildungsurlaub beträgt daher ca. drei Monate. In einigen wenigen Fällen kann ein Schnellabruf  gestartet werden. Die Dauer hierfür beträgt nur wenige Tage. Voraussetzung ist jedoch, dass die Sprachschule im selben Jahr für den gleichen Kurs schon einmal einen Antrag auf Anerkennung von Bildungsurlaub gestellt hat. Gerne prüfen wir dies für Sie.

In Berlin kann jeder beliebige Sprachkurs als Bildungsurlaub genutzt werden, auch zum Beispiel ein Halbtagskurs.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Brandenburg haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum ein Jahr gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 10 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Bremen haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden. Ist eine Sprachschule einer Sprachschulkette in einem bestimmten Land anerkannt, sind automatisch alle anderen Sprachschulen der gleichen Kette in diesem Land ebenfalls anerkannt. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine aktuelle Anerkennung verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Hamburg haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für einige Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist. Diese können beliebig oft genutzt werden.  Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine aktuelle Anerkennung verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss. Anträge auf Anerkennung von Bildungsurlaub sind für Sprachschulen kostenpflichtig. Eventuell kann Ihnen ein Teil der Beantragungskosten in Rechnung gestellt werden. Hierüber informieren wir Sie jedoch vorab.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Hessen haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu 10 Tagen pro 2 Jahre zusammengefasst werden. Hierfür wird vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Voraussetzung, dass ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, sind die Gemeinnützigkeit der Sprachschule sowie 20% gesellschaftspolitischer Hintergrund. Da viele Sprachkurse diese Kriterien nicht erfüllen, liegt Sprachschulen in den seltensten Fällen eine Anerkennung vor. Arbeitgeber in Hessen sind daher aber auch oft bereit, die Anerkennung eines anderen Bundeslandes zu akzeptieren. Gerne informieren wir Sie hierzu bei Interesse näher.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Mecklenburg-Vorpommern haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu 10 Tagen pro 2 Jahre zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für Mecklenburg-Vorpommern können nur Sprachkurse anerkannt werden, die mindestens aus 8 Lektionen á 45 Minuten am Tag bestehen. Viele Sprachkurse sind nicht ganz so intensiv. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten es für Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern gibt.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Niedersachsen haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu 10 Tagen pro 2 Jahre zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für Niedersachsen können nur Sprachkurse anerkannt werden, die mindestens aus 6 Zeitstunden am Tag bestehen. Viele Sprachkurse sind nicht ganz so intensiv. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten es für Bildungsurlaub in Niedersachsen gibt.

Anspruch:

Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Diese können zu 10 Tagen pro 2 Jahre zusammengefasst werden. Auszubildenden stehen während der gesamten Ausbildungszeit 5 Tage für politische Weiterbildung zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für Nordrhein-Westfalen können nur Sprachkurse anerkannt werden, deren Veranstaltungsort maximal 500 km von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalens entfernt sind. Gerne prüfen wir für Sie, auf welche europäischen Kursorte dies zutrifft und ob die Sprachschule über eine Anerkennung verfügt.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Rheinland-Pfalz haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 10 Tage Bildungsurlaub innerhalb von 2 Jahren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende im Saarland haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 6 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 12 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist. Eine vollständige Bildungsfreistellung erfolgt jedoch nur für die ersten beiden Tage. Danach wird pro Tag nur noch ein halber Tag freigestellt.

Beantragung:

Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum unbegrenzt gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Sachsen-Anhalt haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dies kann alle zwei Jahre zu 10 Tagen zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer und Auszubildende in Schleswig Holstein haben bei 5 Arbeitstagen pro Woche Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dies kann alle zwei Jahre zu 10 Tagen zusammengefasst werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer bereits mehr als 6 Monate beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Beantragung:

Für viele Sprachschulen liegt bereits eine Anerkennung vor, die ab Beantragungsdatum zwei Jahre gültig ist und für sämtliche Sprachschulen der gleichen Kette gilt. Diese können beliebig oft genutzt werden. Eine Vorlaufzeit für die Beantragung durch die Sprachschule ist in diesem Fall nicht nötig.

Sprachschulen, für die noch keine Anerkennung vorliegt, können ebenfalls anerkannt werden. Hierfür sollte jedoch eine Vorlaufzeit von mindestens 12 Wochen vor Kursstart eingeplant werden. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre gewünschte Sprachschule bereits über eine Anerkennung für das Reisejahr verfügt, oder ob ein neuer Antrag seitens der Schule gestellt werden muss.

Anerkannt werden nur intensive Sprachkurse.

Anspruch:

Arbeitnehmer  haben in Thürigen seit Sommer 2016 Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Dieser kann auf Antrag auf das Folgejahr übertragen werden. Auszubildenden stehen 3 Tage im Jahr zu. In Thüringen werden gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene und ehrenamtliche Weiterbildungen anerkannt, daher werden viele Sprachkurse nicht anerkannt. Gerne fragen wir für Sie vor Ort an, ob Ihre favorisierte Schule über eine Anerkennung verfügt.

Leider gibt es in Bayern und Sachsen noch kein Bildungsurlaubsgesetz.

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